Gerichtsurteil: Frostschutz-Matte anbringen gehört nicht zum Arbeitsweg
Schnell noch etwas am Auto erledigen, bevor man den Weg zur Arbeit fortsetzt? Das kann Arbeitnehmer im Unglücksfall den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kosten, zeigt ein Urteil.
Halle/Berlin - Verunglücken Arbeitnehmer auf dem Weg zum Job, gilt das in der Regel als Arbeitsunfall - und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch wird der Arbeitsweg unterbrochen, kann die Sache anders aussehen. Das zeigt eine Entscheidung des
Alle Magazin-Artikel vom 28. Februar 2023
Alle Leben-Artikel vom 28. Februar 2023
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Urteil: Kein Wegeunfallschutz beim Anbringen einer Frostschutzmatte am Auto - Risolva GmbH
Unfälle auf dem Arbeitsweg – Wann zahlt die Versicherung?, Sozialrecht
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