Fahrerflucht als Ordnungswidrigkeit: Bundesjustizminister Marco

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Beschreibung

Unfallflucht gilt als Straftat, auch wenn niemand verletzt wurde. Der Justizminister möchte das ändern, um Behörden und Gerichte zu entlasten. Dennoch dürfe sich auch künftig »niemand einfach vom Acker machen«.

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