OSRAM Night Breaker H4 LED - für Motorräder

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Osram Night Breaker H4 LEDH4 LED für MotorräderMit der NIGHT BREAKER H4 LED für Motorräder kommt jetzt OSRAMs erste strassenzugelassene1) LED-Nachrüstlampe für Motorräder auf den Markt.Mit der straßenzugelassenen1) Osram NIGHT BREAKER H4 LED kannst du jetzt die Funktion des Abblend- und Fernlichts deines Motorrads auf modernste LED-Technologie umrüsten.Diese LED-Austauschlampen sind als Ersatz für herkömmliche H4-Lampen und -Sockel geeignet. Sie bieten ein modernes und helles weißes Licht mit einer Farbtemperatur von bis zu 6.000 Kelvin und beeindrucken mit bis zu 230% mehr Helligkeit2), während die Blendung anderer Verkehrsteilnehmer die zulässigen Maximalwerte um bis zu 50% unterschreitet2).Im Vergleich zu konventionellen Leuchtmitteln, wie zum Beispiel Halogenlampen, verbrauchen diese LED-Retrofit-Lampen bis zu 55% weniger Energie und überzeugen dank der LED-Technologie und des speziell entwickelten vibrationsresistenten Designs, mit einer bis zu 5-mal längeren Lebensdauer3).Ersetze jetzt deine Motorradlampen durch die revolutionären LED-Nachrüstlampen von OSRAM und erleben Sie zukunftsweisende Helligkeit mit Straßenzulassung1) Zusätzlich bietet OSRAM auf alle NIGHT BREAKER LED-Nachrüstlampen eine dedizierte Garantie4)Bitte beachte die Kompatibilitätsliste (PDF), damit du dir sicher sein kannst, dass die Lampen auch für dein Motorrad zugelassen sind!Rechliche HinweiseZugelassenes H4 LED Scheinwerferlicht. Gilt nur für die jeweiligen Länder in denen eine Zulassung vorliegt und die derzeit in der Kompatibilitätsliste aufgeführten Fahrzeugmodelle und Lichtfunktionen. Genaue Bedingungen siehe www.osram.de/ledcheck In Deutschland: Gemäß §22a StVZO ist Papierausdruck von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) sowie Mitführen erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr, wie z.B. nach England, erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen. In Österreich: Gemäß §35 Abs:4 KFG ist Papierausdruck von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) sowie Mitführen erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr, wie z.B. nach England, erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen. Die Befristung der ABG ist nur relevant für OSRAM als Hersteller. Gekaufte Lampen bleiben weiterhin zugelassen und dürfen im Fahrzeug verbaut bleiben (Bestandsschutz). OSRAM bemüht sich außerdem darum die Gültigkeit der ABG zu verlängern, damit diese Lampen auch langfristig angeboten werden können.HighlightsH4 LEDStraßenzulassung6.000 K (kaltweiß)LänderzulassungenDie angegebenen Informationen, Markteinführung und Fuhrparkerweiterung gelten für die folgenden Länder:NIGHT BREAKER® LED H4 für Motorräder: Deutschland, Kroatien, Slowenien*, Tschechische Republik*, Griechenland, Schweden, Belgien, Spanien, Niederlande, Portugal, Litauen, Luxemburg, Island, Lettland, Türkei, Slowakei*, Bulgarien, ItalienFür alle anderen EU-Länder, die oben nicht aufgeführt sind oder mit einer *-Fußnote gekennzeichnet sind, z. B. Österreich, Frankreich, Polen, Ungarn, Tschechische Republik wird die Zulassung derzeit geprüft und/oder vorbereitet und/oder es gibt einen speziellen Fuhrpark und/oder es gilt ein individuelles Verfahren. Wir werden entsprechend informieren, sobald es hierzu Neuigkeiten gibt.
Osram Night Breaker H4 LED H4 LED für Motorräder Mit der NIGHT BREAKER H4 LED für Motorräder kommt jetzt OSRAMs erste strassenzugelassene1) LED-Nachrüstlampe für Motorräder auf den Markt. Mit der straßenzugelassenen1) Osram NIGHT BREAKER H4 LED kannst du jetzt die Funktion des Abblend- und Fernlichts deines Motorrads auf modernste LED-Technologie umrüsten. Diese LED-Austauschlampen sind als Ersatz für herkömmliche H4-Lampen und -Sockel geeignet. Sie bieten ein modernes und helles weißes Licht mit einer Farbtemperatur von bis zu 6.000 Kelvin und beeindrucken mit bis zu 230% mehr Helligkeit2), während die Blendung anderer Verkehrsteilnehmer die zulässigen Maximalwerte um bis zu 50% unterschreitet2). Im Vergleich zu konventionellen Leuchtmitteln, wie zum Beispiel Halogenlampen, verbrauchen diese LED-Retrofit-Lampen bis zu 55% weniger Energie und überzeugen dank der LED-Technologie und des speziell entwickelten vibrationsresistenten Designs, mit einer bis zu 5-mal längeren Lebensdauer3). Ersetze jetzt deine Motorradlampen durch die revolutionären LED-Nachrüstlampen von OSRAM und erleben Sie zukunftsweisende Helligkeit mit Straßenzulassung1) Zusätzlich bietet OSRAM auf alle NIGHT BREAKER LED-Nachrüstlampen eine dedizierte Garantie4) Bitte beachte die Kompatibilitätsliste (PDF), damit du dir sicher sein kannst, dass die Lampen auch für dein Motorrad zugelassen sind! Rechliche Hinweise Zugelassenes H4 LED Scheinwerferlicht. Gilt nur für die jeweiligen Länder in denen eine Zulassung vorliegt und die derzeit in der Kompatibilitätsliste aufgeführten Fahrzeugmodelle und Lichtfunktionen. Genaue Bedingungen siehe www.osram.de/ledcheck In Deutschland: Gemäß §22a StVZO ist Papierausdruck von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) sowie Mitführen erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr, wie z.B. nach England, erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen. In Österreich: Gemäß §35 Abs:4 KFG ist Papierausdruck von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) sowie Mitführen erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr, wie z.B. nach England, erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen. Die Befristung der ABG ist nur relevant für OSRAM als Hersteller. Gekaufte Lampen bleiben weiterhin zugelassen und dürfen im Fahrzeug verbaut bleiben (Bestandsschutz). OSRAM bemüht sich außerdem darum die Gültigkeit der ABG zu verlängern, damit diese Lampen auch langfristig angeboten werden können. Highlights H4 LED Straßenzulassung 6.000 K (kaltweiß) Länderzulassungen Die angegebenen Informationen, Markteinführung und Fuhrparkerweiterung gelten für die folgenden Länder: NIGHT BREAKER® LED H4 für Motorräder: Deutschland, Kroatien, Slowenien*, Tschechische Republik*, Griechenland, Schweden, Belgien, Spanien, Niederlande, Portugal, Litauen, Luxemburg, Island, Lettland, Türkei, Slowakei*, Bulgarien, Italien Für alle anderen EU-Länder, die oben nicht aufgeführt sind oder mit einer *-Fußnote gekennzeichnet sind, z. B. Österreich, Frankreich, Polen, Ungarn, Tschechische Republik wird die Zulassung derzeit geprüft und/oder vorbereitet und/oder es gibt einen speziellen Fuhrpark und/oder es gilt ein individuelles Verfahren. Wir werden entsprechend informieren, sobald es hierzu Neuigkeiten gibt.

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